Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Website-Anfragen, Angebote, Lieferungen, Montage-, Wartungs-, Reparatur- und Serviceleistungen der Bernhardt Tortechnik GmbH.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der Bernhardt Tortechnik GmbH gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Sie erfassen insbesondere Beratung, Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur und UVV-Prüfungen rund um Tore, Türen, Markisen, Antriebe, Steuerungen und vergleichbare technische Anlagen.

Individuelle Vereinbarungen, schriftliche Angebote, Auftragsbestätigungen und zwingende gesetzliche Rechte gehen diesen AGB vor.

3. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

Anfragen über Website, Telefon, E-Mail oder persönliche Abstimmung sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Angebot angenommen, eine Auftragsbestätigung erteilt, ein Termin verbindlich bestätigt oder mit Zustimmung der Kundin oder des Kunden mit der Ausführung begonnen wird.

Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend. Technische Angaben, Bilder, Farben, Muster, Maße und Produktbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Vertragsbestandteil bestätigt wurden.

Bei Montage- und Servicearbeiten können endgültige Maße, Materialbedarf und technische Umsetzbarkeit erst nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten feststehen.

4. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der sonstigen individuellen Vereinbarung. Nicht ausdrücklich genannte Nebenleistungen sind nicht automatisch enthalten.

Hierzu können insbesondere Elektroarbeiten außerhalb des vereinbarten Anschlussbereichs, Maurer-, Putz-, Maler-, Boden-, Abdichtungs-, Gerüst-, Hebe-, Entsorgungs-, Genehmigungs- oder Statikleistungen gehören.

Herstellerangaben, Montageanleitungen, Sicherheitsvorgaben und allgemein anerkannte Regeln der Technik sind Grundlage der Ausführung.

5. Mitwirkung der Kundinnen und Kunden

Die Kundin oder der Kunde stellt sicher, dass die Arbeitsstelle zum vereinbarten Termin zugänglich, geräumt und sicher erreichbar ist. Erforderliche Anschlüsse, Stromversorgung, Zufahrt, Parkmöglichkeit und Ansprechpartner vor Ort sind bereitzustellen, soweit dies für die Leistung erforderlich ist.

Bestehende technische Anlagen, Untergründe, Leitungen, bauliche Besonderheiten oder bekannte Vorschäden sind vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus fehlender Mitwirkung entstehen, können gesondert berechnet werden.

6. Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern werden Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit gesetzlich erforderlich.

Ist kein Festpreis vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand, Materialeinsatz, Fahrt- und Nebenkosten auf Basis der vereinbarten oder üblichen Sätze.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort ohne Abzug fällig. Bei größeren Aufträgen können angemessene Abschlagszahlungen, Teilrechnungen oder Vorauszahlungen vereinbart werden.

Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Ansprüchen zulässig.

7. Termine, Lieferung und Montage

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Liefer- und Montagestatus können von Herstellerverfügbarkeit, Wetter, Verkehr, Baustellenzugang und Mitwirkung der Kundin oder des Kunden abhängen.

Bei unverschuldeten Verzögerungen, Lieferengpässen, höherer Gewalt oder sonstigen nicht beherrschbaren Ereignissen verlängern sich Termine angemessen. Bereits erkennbare Verzögerungen werden nach Möglichkeit zeitnah mitgeteilt.

8. Abnahme und Gefahrübergang

Soweit eine Werkleistung geschuldet ist, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; die gesetzlichen Mängelrechte bleiben bestehen.

Mit Übergabe, Abnahme oder Inbetriebnahme geht die Verantwortung für die bestimmungsgemäße Nutzung auf die Kundin oder den Kunden über, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.

9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bernhardt Tortechnik GmbH. Bei Unternehmerinnen und Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, soweit gesetzlich zulässig.

10. Mängelrechte und Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

Kundinnen und Kunden sollen erkennbare Mängel möglichst zeitnah anzeigen, damit eine zügige Prüfung und Nacherfüllung erfolgen kann. Für Kaufleute gelten die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Keine Mängelrechte bestehen für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung, eigenmächtige Eingriffe, Fremdreparaturen, ungeeignete bauliche Voraussetzungen oder normale Abnutzung entstehen, soweit Bernhardt Tortechnik diese Umstände nicht zu vertreten hat.

11. Wartung, UVV und Betreiberpflichten

Wartungen, Prüfungen und UVV-Leistungen beziehen sich auf den jeweils beauftragten Prüfumfang. Sie ersetzen nicht die laufende Betreiberverantwortung für sichere Nutzung, regelmäßige Sichtkontrolle und Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben.

Festgestellte Mängel, Sicherheitsrisiken oder empfohlene Folgemaßnahmen werden nach Möglichkeit dokumentiert. Die Beauftragung und Durchführung erforderlicher Reparaturen bleibt Sache der Kundin oder des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wird.

12. Haftung

Bernhardt Tortechnik haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei übernommenen Garantien.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bernhardt Tortechnik nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

13. Widerrufsrecht für Verbraucher

Wenn Verbraucherinnen oder Verbraucher einen Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen abschließen, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. In diesem Fall erhalten Kundinnen und Kunden eine gesonderte Widerrufsbelehrung, soweit diese gesetzlich erforderlich ist.

Verlangt die Kundin oder der Kunde ausdrücklich, dass mit einer Dienst- oder Werkleistung vor Ablauf einer Widerrufsfrist begonnen wird, können gesetzliche Wertersatzpflichten entstehen oder das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.

14. Datenschutz und Kommunikation

Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung von Anfragen, Angeboten, Aufträgen, Rechnungen und Servicefällen verarbeitet. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Vertragsbezogene Kommunikation kann per Telefon, E-Mail, Post oder persönlich erfolgen, soweit dies für Anfrage, Angebot, Ausführung oder Abrechnung erforderlich ist.

15. Verbraucherstreitbeilegung

Bernhardt Tortechnik ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit, soweit im Einzelfall keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt; ein entsprechender Link wird daher nicht mehr bereitgestellt.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch zwingende Schutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Bernhardt Tortechnik GmbH.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 8. Juni 2026